Die neue DIN 68 800 Teil 4 gibt an, dass der Sachverständige festlegt, was und wie saniert wird. Damit soll eine möglichst individuelle Sanierung festgelegt werden.
Wenn es darum geht, wie saniert werden soll, muss auch in Zukunft das oder die zu verwendenden Holzschutzmittel genannt werden. Zur Zeit gibt es aber eine Änderung im Zulassungswesen. Die Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik laufen spätestens Ende 2017 aus, dafür werden Holzschutzmittel in Zukunft durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zugelassen. Diese Zulassungen sind völlig unterschiedlich aufgebaut als die gewohnten DIBt-Zulassungen.
Für den Holzschutz-Sachverständigen, den Verarbeiter (von Holzschutzmittel) und den Architekten ergeben sich nun viele Fragen. Unsere Veranstaltung soll helfen, einige Aspekte aus der Praxis zu beleuchten und Antworten zu geben.
Daher laden wir Sie zu unserer 1. Fortbildungsveranstaltung ein.
Programm
Beginn 10.00 Uhr Begrüßung durch den Vorsitzenden Joachim Wießner
10.10 Uhr – 10.40 Uhr Zugelassene Holzschutzmittel unter Bau- und Biozidrecht – bevorstehende Herausforderungen
Referent: Herr Dipl.-Biologe Thomas Fangmeyer, Remmers Baustofftechnik
In diesem Vortrag werden die verschiedenen Aspekte der Zulassungen für die nächsten Jahre aufgezeigt, wobei besonderer Schwerpunkt auf die Differenzierung der verschiedenen Zulassungen und der sich daraus ergebenden Informationen aus dem Zulassungsbescheiden gelegt wird. Anschließend Diskussion zu diesem Thema
10.40 Uhr – 11.00 Uhr Pause
11.00 Uhr – 11.30 Uhr Probenahme von imprägniertem Holz – was ist an Aussage zu erwarten?
Referent: Dr. Robby Wegner, MPA Eberswalde
Dieser Vortrag befasst sich mit den verschiedenen Probenahmen zur Ermittlung einer Holzschutzmittelbelastung oder Imprägnierung, es werden auch Hinweise zu der Analytik gegeben und es wird aufgezeigt, mit welchen Aussagen je nach Probenahme gerechnet werden kann. Die Kontrolle von Holzschutzmitteln im Holz gewinnt in Zukunft große Bedeutung. Anschließend Diskussion
11.30 Uhr -12.30 Uhr Bekämpfende Holzschutzmittel in der Praxis Teil 1
Referent: Dr. Michael Pallaske, Firma Obermeier
Es werden die verschiedenen Holzschutzmitteltypen dargestellt in ihrem Wirkungsverhalten im Holz. Es gibt neue Ergebnisse über die Eindringung im Holz bei Bohrlochtränkung, die Wirksamkeit gegenüber Holz zerstörenden Organismen und die zu erwartende Wirksamkeitsdauer. Dieser Vortrag richtet sich insbesondere an Sachverständige, die in Zukunft gemäß DIN 68 800 Teil 4 festlegen müssen, mit welchem Holzschutzmittel was bekämpft wird.
12.30 Uhr – 13.30 Uhr Mittagspause, gemeinsames Mittagessen in der Kreissportschule
13.30 Uhr – 15.00 Uhr Bekämpfende Holzschutzmittel in der Praxis Teil 2
Referent: Dr. Michael Pallaske, Firma Obermeier
Weiterführung des Vortrags, anschließend Diskussion
15.00 Uhr – 15.20 Uhr Kaffeepause
15.20 Uhr – 15.50 Uhr Der Sachverständige im Brennpunkt des Holzschutzes
Referent: Dipl.-Holzwirt Ing. Georg Brückner, ö.b.u.v. Sachverständiger
Das Thema umfasst praktische als auch juristische Gesichtspunkte für die zukünftige Arbeit des Sachverständigen im Holzschutz. In der neuen DIN 68 800 sind Sachverständige, Planer und Verarbeiter stärker gefordert als bisher. Hier gibt es einige Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Anschließend Diskussion
15.50 – 16.00 Uhr Schlussworte des Vorsitzenden Joachim Wießner
Organisatorisches
Tagungsort: Kreisportschule, 49688 Lastrup
Pegassusstraße/Bokaerstraße (großer freier Parkplatz vorhanden)
Die Straßenkreuzung ist den verschiedenen Navigationssystemen bekannt.
Tagungsgebühren: 219,00 Euro
inkl. CD mit Vorträgen sowie Verpflegung.
Anreise Bahn: Zielbahnhof Essen (Oldenburg)
bitte die Bahnfahrt bei der Anmeldung angeben
vom Bahnhof bis zum Tagungsort sind es noch 15 km,
wir orgnisieren den Transfer
Anmeldung mit dem nachstehenden Formular.
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