Fortbildung 19. April 2018

Tagungsprogramm

Beginn der Veranstaltung ist um 10:00 Uhr. Ab 9:00 Uhr ist der Vortragsraum geöffnet, es gibt belegte Brötchen und Kaffee bzw. Tee ab 9:30 Uhr. Grundsätzlich ist es erwünscht, dass die Themen offen diskutiert werden. Es ist (hoffentlich) genügend Zeit eingeplant. Folgende Themen sind vorgesehen:

10:00 – 10:10 Uhr
Begrüßung durch den Vorsitzenden

Kurze Erläuterung des Tagungsablaufs und allgemeine Hinweise.

10:10 – 11:15 Uhr
Das neue Bauvertragsrecht 2018 und seine Auswirkungen auf das Werksvertragsrecht

Referent: Rechtsanwalt Alexander Jakobs, Warburg,
Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für das Urheber- und Medienrecht
Es wird ein Überblick vermittelt über die Neuerungen des Bauvertragsrechts. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der Neuerungen auf das Werksvertragsrecht (Sachverständige) betrachtet und die gesetzlichen Neuerungen hinsichtlich der Verarbeitung mangelhaften Baumaterials.

11:15 -11:30 Uhr
kurze Pause

11:30- 12:45Uhr
Urheberrecht für Gutachter
Referent: Rechtsanwalt Alexander Jakobs, Warburg,
Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für das Urheber- und Medienrecht
Zuerst wird eine kleine Einführung in das Urheberrecht gegeben. Danach werden konkrete Problemkreise angesprochen auch vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 20.06.2013 (Restwertbörse II – BGH 20.06.2013 Az.: ZR55/12 Gutachterfotos in Restwertbörse).

12:45 – 14:00 Uhr
Mittagspause

14:00-15:15 Uhr
Deckung von Holzschäden durch die Leitungswasserversicherung Teil 1
Referent: Jürgen Knaut, Regulierungsbeauftragter Sparkassenversicherung Stuttgart, Sachverständiger, Fachbuchautor, Inhaber der Schule für Sachverstand
Dieser Vortrag stellt unterschiedliche Deckungskonzepte von verschiedenen Versicherern dar. Dabei geht es um die Ersatzpflicht bei Holzbeschädigungen durch Verformungen von Holzbauteilen, durch Schimmelpilz und/oder durch Holzzerstörer. Es werden verschiedene Schadensbilder aufgezeigt. Die Bewertung der Ersatzpflicht durch den Versicherer wird angesprochen und die Regulierung durch den Versicherer.

15:15 – 15:30 Uhr
Kaffeepause
Kaffee und Kuchen

15:30 – 16:45 Uhr
Deckung von Holzschäden durch die Leitungswasserversicherung Teil 2
Referent: Jürgen Knaut, Regulierungsbeauftragter Sparkassenversicherung Stuttgart, Sachverständiger, Fachbuchautor, Inhaber der Schule für Sachverstand
Fortführung von Teil 1.

16:45- 16:50 Uhr
Verabschiedung durch den Vorsitzenden


Das Ende ist also voraussichtlich um 16:50 Uhr.

Die Teilnahmegebühr für die 4. Fortbildungsveranstaltung beträgt 220 Euro netto. Etwa 4 Wochen vor Beginn erhält jeder Teilnehmer die Rechnung per Mail zugesandt. In der Teilnahmegebühr sind Pausengetränke und ein Mittagsbuffet enthalten.

Einleitung

Diese Veranstaltung hat mehr theoretische Themen zum Inhalt, auf den ersten Blick. Bisher wurden die Fachthemen aus dem Holzschutz gewählt. Dabei sind einige Fragen aus den Randgebieten nicht beantwortet worden oder erst aufgeworfen worden.
Ein großes Thema ist die Leitungswasserversicherung und die Frage, wann ist welcher Schaden am Holz versichert. Damit haben Schadensregulierer und Holzschutzsachverständige ständig zu tun, aber auch die Sanierungsfirmen sollten wissen, wann von wem was bezahlt wird. In den letzten Jahren häufen sich die Klagen der Sanierer über die Zahlungsunwilligkeit der Privatkunden, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Das Bauvertragsrecht hat sich zum 01.01.2018 geändert und wirkt sich auf den Werkvertrag aus, sowohl für den Gutachter als auch für den Verarbeiter. Und es gibt Klärungsbedarf bei der Frage, wer was von einem Gutachten verwenden darf, ohne den Autor fragen zu müssen.
Es ist uns gelungen, 2 sehr versierte Fachleute zu diesen Themen als Referenten zu gewinnen.
Diese Veranstaltung findet wieder in Lastrup im Hotel Landhaus statt.